Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Die Idwell GmbH, Margaretenstraße 70/2/7, 1050 Wien, Österreich (im folgenden kurz „Idwell“ genannt), betreibt die Internetplattform „idwell.at“, welche für die einfachere und effizientere Kommunikation zwischen Eigentümern, Mietern und Hausverwaltungen sowie externen Dienstleistern, die Leistungen für Immobilien erbringen, dient.
    2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz: „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Idwell und seinen Kunden. Kunde ist, wer eine entgeltliche Leistungen von Idwell wie in Punkt 2. definiert bezieht.
    3. Es gelten ausschließlich die AGB von Idwell. Allfällig entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil des Vertrages zwischen Idwell und seinem Kunden. Dies gilt nicht, wenn die Geschäftsführung von Idwell ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
    4. Diese AGB finden ausschließlich Anwendung auf Vertragsbeziehungen zwischen Idwell und Unternehmen.
    5. Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Idwell und seinem Kunden. Idwell ist berechtigt, dem Kunden Änderungen dieser AGB zur Kenntnisbringen, welche, sofern der Kunde ihnen nicht schriftlich und begründet binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe widerspricht, voll wirksam werden.
  2. Leistungen der Idwell GmbH/Leistungsumfang
    1. Der jeweilige Leistungsumfang, die Dauer sowie die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Vergütung ergeben sich aus dem gegenwärtigen technischen Stand des Dienstes und der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Jedenfalls entspricht dem Vertragsbestandteil zwischen Idwell und dem Kunden die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Dienste (SaaS) und die Speicherung deren Daten (Data-Hosting). Zum Data-Hosting ist es Idwell genehmigt, dies auf Servern eines spezialisierten Dienstleisters durchzuführen. Dies gilt für sämtliche Daten, die für die Dauer des Vertragsverhältnisses mit der Software erzeugt oder gespeichert werden.
    2. Der konkrete Umfang der SaaS-Dienste wird in einem eigenen Leistungsblatt festgehalten, welches Bestandteil des zwischen Idwell und dem Kunden abgeschlossen Vertrages wird und diesem vor Vertragsabschluss gesondert schriftlich zu geht. Es beinhaltet insbesondere:
        • den definierten Leistungsumfang der im Serviceauftrag vereinbarten SaaS-Dienste,
        • die Eignung für die im Serviceauftrag vorausgesetzte Verwendung,
        • die im Serviceauftrag festgelegten Bedingungen,
        • die nachstehenden Bedingungen,
        Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.
    3. Idwell entwickelt seine Plattform und die Software, insbesondere durch Updates und Upgrades laufend weiter. Updates für die Software werden dem Kunden im Allgemeinen kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies gilt jedoch nicht bei umfangreichen Aktualisierungen und Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Funktionsumfangs wie durch beispielhaft durch das Hinzufügen von neuen Modulen der Software oder der SaaS-Dienste. Diese können von Idwell als neues Produkt oder Upgrade eingestuft und nur gegen ein zusätzliches Entgelt angeboten werden. Werden Upgrades und zusätzliche Tools unentgeltlich zur Verfügung gestellt, behält sich Idwell das Recht vor, dies einseitig zu widerrufen. Diese unentgeltlichen Upgrades werden automatisch durchgeführt und können vom Kunden nicht abgelehnt werden. Bei nur entgeltlich angebotenen Upgrades ist der Kunde nicht zur Annahme verpflichtet. Der Kunde nimmt jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, dass Idwell in diesem Fall nicht die Funktionsfähigkeit der Plattform gewährleisten kann.
  3. Registrierung, Vertragsabschluss und Zusicherungen bei der Registrierung
    1. Alle Angebote von Idwell sind unverbindlich und freibleibend.
    2. Für die entgeltliche Nutzung der Plattform sind die Registrierung und Anlegung eines Benutzerkontos durch den Kunden auf der Plattform von Idwell Voraussetzung. Mit Abschluss der Registrierung bestätigt der Kunde seinen konkreten Serviceauftrag, erklärt diese AGB vollinhaltlich zu akzeptieren und legt seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Plattform. Idwell nimmt dieses Angebot des Nutzers durch Bereitstellung der vereinbarten Dienste an und bestätigt dem Kunden die Annahme schriftlich per Email. Seitens Idwell besteht jedoch kein Annahmezwang. Sollte Idwell das Angebot des Kundens nicht annehmen, wird Idwell ihn darüber ebenfalls schriftlich per Email verständigen.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm verlangten Daten korrekt und vollständig abzugeben. Weiteres verpflichtet sich der Kunde, bei allfälliger Änderungen dieser Daten, Idwell unverzüglich unter Bekanntgabe der neuen oder geänderten Daten darüber zu informieren.
    4. Der Kunde sichert durch Legung des Angebots gemäß Punkt 3.2 zu, dass er volljährig ist. Sollte der Kunde eine juristische Person sein, sichert der für diese juristische Person Handelnde zu, entsprechend vertretungsbefugt oder bevollmächtigt zu sein. Idwell ist berechtigt vom Kunden einen entsprechenden Nachweis über Alter, Vertretungsbefugnis und Vollmacht zu verlangen. Der Kunde wird diesen Nachweis ohne Verzug vorlegen.
    5. Idwell kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf der Plattform registrierter Kunde tatsächlich diejenige Person ist, die er vorgibt zu sein. Idwell schließt aus diesem Grund jegliche Gewährleistung und Haftung für die tatsächliche Identität des Kunden aus.
    6. Fü̈r die Einrichtung eines Kunden-Benutzerkontos ist eine Registrierung erforderlich, bei der der Kunde unter anderem ein Passwort zu wählen hat. Der Kunde verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten. Sollten Dritte von dem Passwort des Kunden Kenntnis erlangen, so hat der Kunde diesen Umstand ohne Verzug Idwell zu melden und das Passwort sofort zu ändern. Die sorgfältige Aufbewahrung und Sicherung der Zugangsdaten zur Nutzung der Plattform fallen in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.
  4. Nutzungsrechte an der Software
    1. Idwell räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die im Vertrag zwischen Idwell und dem Kunden vereinbarte Software für die Dauer des Vertrages nach den Bestimmungen des zwischen Idwell und dem Kunden abgeschlossen Vertrages und dieser AGB zu nutzen. Der Kunde erkennt somit Idwell als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an.
    2. Stellt Idwell dem Kunde unentgeltlich Upgrades oder Erweiterungen gemäß Punktes 2.3 dieser AGB zur Verfügung, so erfolgt diese Zurverfügungstellung ausdrücklich auf jederzeitigen Widerruf. Dem Kunden werden in diesem Fall der unentgeltlichen Zurverfügungstellung keinerlei Nutzungsrechte welcher Art auch immer eingeräumt.
    3. Der Kunde ist berechtigt, für seine Mitarbeiter, Geschäfts- oder Servicepartner Benutzerkonten zu erstellen, mit denen sie die Software in seinem Auftrag nutzen können. Der Kunde verpflichtet sich jedoch, diese Benutzerkonten nicht entgeltlich einzurichten. Der Kunde wird Idwell über jede Vertragsverletzung oder auch Verletzung dieser AGB, von der er Kenntnis erlangt, ohne Verzug in Kenntnis setzen. Der Kunde wird gleichermaßen seine Mitarbeiter, Geschäfts- oder Servicepartner verpflichten, eine ihnen bekannt gewordene Vertrags- oder AGB-verletzung dem Kunden oder Idwell ohne Verzug mitzuteilen.
  5. Data-Hosting
    1. Idwell überlässt dem Kunden im Rahmen einer Fair Use Policy eine für die Nutzung notwendige und angemessene Speicherplatzmenge auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Idwell geht dabei davon aus, dass der Bedarf des Kunden sich im Rahmen eines durchschnittlichen Datenspeicherungs- und Datentransfervolumens bewegt. Bei nachhaltiger und andauernder Überschreitung dieses durchschnittlichen Datenspeicherungs- und Datentransfervolumens, wird Idwell den Kunden rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen, ihm eine Erweiterung seines Datenspeicherplatzes anbieten und im Falle der Bestellung dieses weiteren Speicherplatzes auch ehestmöglichst zur Verfügung stellen. Sollte der Speicherplatz bei nachhaltiger und andauernder Überschreitung des durchschnittlichen Datentransfervolumens ohne Bestellung eines weiteren Speicherplatzes ausgeschöpft sein, wird Idwell keine darüberhinausgehenden weiteren Daten mehr speichern.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht verstoßen oder in Rechte Dritter eingreifen und wird IdWELL diesbezüglich schad- und klaglos halten.
    3. Idwell verpflichtet sich, die notwendigen und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Idwell alle 48 Stunden Back-ups vornehmen sowie geeignete Sicherheitsmechanismen einsetzen.
    4. Idwell verwendet in wirtschaftlich vertretbarem Umfang die jeweils dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitstechnologien (wie beispielhaft Verschlüsselungen, Antivirus Software, Kennwort- und Firewall-Schutz) bei der Bereitstellung seiner Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, die gültigen Sicherheits-Richtlinien und –verfahren, die ihm im vor Vertragsabschluss nachweislich und schriftlich zur Kenntnis gebracht werden, entsprechend zu beachten.
    5. Der Kunde bleibt in jedem Fall ausschließlich Berechtigter an den von ihm eingegeben Daten und kann von Idwell jederzeit, insbesondere nach Beendigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Idwell steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach freier Wahl von Idwell durch Übersendung im Wege eines Datennetzes oder durch Einräumung eines zeitlich limitierten Zuganges für den Export der Daten. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software von Idwell zu erhalten.
  6. Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
    1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS- Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
    2. Idwell überwacht die Grundfunktionen seiner Plattform täglich und ist bestrebt, ein wöchentliches Wartungsfenster von vier (4) Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt nicht zu überschreiten und nach Möglichkeit zu Zeiten geringen Datenverkehrs durchzuführen. Bei schweren Fehlern, die die Nutzung der SaaS-Dienste unmöglich macht oder erheblich einschränkt, erfolgt eine Wartung binnen eines Tages ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Idwell wird den Kunden von den Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese ehestmöglich durchführen. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
    3. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 48 Stunden möglich sein sollte, wird Idwell den Kunden darüber binnen dieses Zeitraums unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraumes, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, schriftlich verständigen. IdWELL wird alle Mittel einsetzen, um dem Kunden eine alternative Umgehungslösung anzubieten.
    4. Die garantierte Verfügbarkeit jedes einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 95% im Jahresdurchschnitt, wobei die Unterbrechungen maximal 12 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt erfolgen. Die Ausfallszeit während der Wartung wird nicht als Zeit der Nichtverfügbarkeit gewertet. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS- Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die Idwell als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch Idwell zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.
  7. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde wird Idwell alle benötigten Informationen und Unterstützungsmaßnahmen für das Aktivieren und Betreiben der Dienste zur Verfügung stellen. Der weiteren verpflichtet sich der Kunde, den unbefugten Zugriff Dritter auf die SaaS-Dienste durch geeignete eigene Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde, soweit erforderlich, die Verpflichtungen nach diesen AGB auf seine Mitarbeiter, Geschäfts- und Servicepartner überbinden. Der Kunde ist selbst fü̈r die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
    2. Der Kunde wahrt die Vertraulichkeit der das Benutzerkonto betreffenden Informationen einschließlich der Benutzernamen und der Passwörter. Er wird die in Punkt 4.3 genannten Nutzer ebenso zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten und dafür Sorge tragen, dass im Falle der Kenntniserlangung durch einen berechtigten Nutzer, dass die Sicherheit seiner Anmeldedaten gefährdet ist, dieser den Kunden oder Idwell unverzüglich benachrichtigt. Der Kunde ist verpflichtet, entweder sofort das betreffende Benutzerkonto zu blockieren oder dessen Anmeldedaten zu ändern.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt irgendeinen Teil der von Idwell über die Plattform zur Verfügung gestellten Dienste oder der darin enthaltenen Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu vermieten, es sei denn, dass Idwell seine ausdrückliche schriftliche Einwilligung dazu geben hat.
    4. Der Kunde ist für die von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere dazu, dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Idwell ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Der Kunde trägt im weiteren dafür Sorge, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Viren oder schädliche Programme, welcher Art auch immer, enthalten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunden ausdrücklich:
        • keine beleidigenden oder verleumderischen Inhalte, unabhängig davon, gegen welche Person sie sich richten, zu verwenden;
        • keinen pornografischer, gewaltverherrlichenden, missbräuchlichen, sittenwidrigen oder Jugendschutzgesetze verletzende Inhalte zu verwenden;
        • unzumutbare Belästigungen anderer Kunden, insbesondere durch Spam zu unterlassen;
        • gesetzlich, insbesondere durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht, geschützte Inhalten, ohne dazu berechtigt zu sein, zu verwenden.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, Idwell von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der über die Plattform zur Verfügung gestellten Dienste beruhen oder mit seiner Zustimmung erfolgen oder sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die durch ein rechtswidriges Handeln des Kunden im Rahmen der Nutzung der Plattform hervorgerufen worden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, wird Idwell unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen.
  8. Entgelt
    1. Sämtliche Entgelte sind Netto-Preise in Euro, es sei denn, die Mehrwertsteuer wird ausdrücklich angeführt, und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind, sofern nicht anders angeführt ist, unverbindlich.
    2. Zusätzliche Leistungen, wie insbesondere Upgrades, Systemunterstützung, Schulungen, sind nach Wunsch des Kunden gesondert zu beauftragen und werden auch gesondert zu den jeweils gültigen Sätzen verrechnet.
    3. Idwell ist berechtigt, die Rechnungen den Kunden per Email an die Idwell von diesem bekanntgegebenen Email-Adresse wirksam zuzustellen respektive diese dem Kunden online zur Verfügung zu stellen.
    4. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort bei Erhalt fällig. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
    5. Idwell ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe abhängig zu machen.
    6. Bei Zahlungsverzug ist Idwell berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von EURIBOR plus 9 % zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wird davon nicht berührt. Die im Fall des Verzuges entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstehenden Kosten von Inkassobüros und Rechtsanwälten hat der Kunde zur Gänze zu tragen.
    7. Bei Zahlungsverzug ist Idwell berechtigt, die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur gänzlichen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden auszusetzen.
    8. Ist der Kunde mit der Zahlung oder Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 2 (zwei) Wochen in Verzug, ist Idwell zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall haben Kunden von Idwell alle Aufwendungen für bereits für sie durchgeführte Arbeiten oder für die infolge des Rücktritts vom Vertrag notwendige Leistungen bzw. bereits erbrachte Leistungen zu ersetzen. Idwell ist darüber hinaus berechtigt, den Zugang zu den SaaS-Diensten zu sperren und die Auslieferung weiter, von Kunden bestellter Produkte, einzustellen, bis sämtliche fällige Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zur Gänze beglichen worden sind.
    9. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Idwell ist nur mit von Idwell schriftlich anerkannten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
    10. Hat sich der von der Statistik Austria veröffentlichte Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen für Österreich gegenüber dem Stand im Monat des Vertragsbeginns bzw. der jeweils letzten Vertragsanpassung um mehr als 5 % verändert, ist der Idwell berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt für seine Leistungen in vollen Umfang der Veränderung des Index zur nächstfolgenden Zahlungsperiode anzupassen. Weiters behält sich Idwell das Recht vor, die Preise auch entsprechend der konkreten Nutzung durch den Kunden und auch an allgemeine Geschäftsentwicklungen anzupassen.
  9. Gewährleistung/Haftung
    1. Idwell leistet für die Funktions- und Betriebsbereitschaft seiner Dienste Gewähr. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, Funktionsstörungen der Software umgehend zu melden, anderenfalls Idwell von seiner Gewährleistungspflicht nach diesem Punkt befreit ist.
    2. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass es der Kunde nachweist, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den von ihm durchgeführten Änderungen oder Erweiterungen stehen.
    3. Für die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegenden Anteile der Dienste von Idwell (insbesondere die als Teil des Services zur Verfügung gestellte Softwarelösung) leistet Idwell Gewähr, dass die Leistungen die ausdrücklich vereinbarten Beschaffungsmerkmale entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung haben, und dass Idwell bei Erbringung dieser Leistungen nicht unberechtigt Rechte Dritte verletzt. Der Kunde wird Idwell aufgetretene Mängel schriftlich mit Beschreibung des Mangels und, soweit ihm wirtschaftlich und im laufenden Geschäftsbetrieb zumutbar, mit den für die Mangelbeseitigung nützlichen Informationen bekanntgeben. Die Anzeige eines später entdeckten Mangels gilt als fristgerecht gem. § 377 Abs. 3 UGB und als unverzüglich im Sinne dieser Ziffer, wenn sie innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem Tag der Entdeckung erfolgt. Idwell leistet bei nachgewiesenen wesentlichen Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass der Kunde Idwell einen neuen, mangelfreien Stand seiner Leistungen zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt. Der Kunde ist verpflichtet, eine neue Version des beauftragten Leistungen zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und der Wechsel nicht unzumutbar ist.
    4. Werden Leistungen von Idwell von Dritten unberechtigter weise unter Verwendung des Benutzernamens und des Passwortes des Kunden in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte bis zum Einlagen des Auftrages zur Änderung des Benutzerkontos und des Passwortes oder bis zum Einlangen der Meldung des Verlusts oder Diebstahls bei Idwell. Dies jedoch nur, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft. Für Schäden, die bei Weitergabe der Passwörter oder Benutzerkennungen durch den Kunden an Nichtberechtigte entstehen, übernimmt Idwell keine Haftung.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, Idwell von allen Ansprüchen Dritter, die aus den von ihm gespeicherten Daten resultieren, freizustellen und Idwell diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
    6. Idwell ist zur sofortigen Sperre des Kundenkontos, sowie seines Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte oder gespeicherten Daten rechtswidrig sind oder diese Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit oder einer Rechtsverletzung liegt insbesondere aber nicht ausschließlich vor, wenn Gerichte oder Behörden oder sonstige berechtigte Dritte Idwell davon in Kenntnis setzen. Idwell wird in diesem Fall den Kunden von der Sperre und den Grund der Sperre unverzüglich in Kenntnis setzen. Idwell ist berechtigt, die Sperre so lange aufrecht zu halten, bis der Verdacht nachhaltig entkräftet ist.
    7. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes (PHG) idgF beschränkt sich die Haftung von Idwell auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten darstellt oder Schäden wie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursachen oder eingegangene Garantien verletzen. Die Haftung ist in diesen Fällen allerdings der Höhe nach mit der Höhe des in einem solchen Fall typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. In gleicher Weise wird die Haftung für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen von Idwell beschränkt. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Idwell hinsichtlich Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, frustrierter Aufwendungen, Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfalls sowie hinsichtlich Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes zwingend gehaftet wird.
  10. Datenschutz/Geheimhaltung/Vertraulichkeit
    1. Idwell verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Kunden zu verwenden und ausschließlich dem Kunden zurückzugeben oder nur nach dessen schriftlichem Auftrag entsprechend zu übermitteln oder herauszugeben. Idwell wird die ihm vom Kunden überlassenen Daten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben.
    2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kunden-Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich. Sollten Dritte gegen Idwell aufgrund der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Kunden-Daten Ansprüche geltend machen, wird der Kunde Idwell hinsichtlich aller dieser Ansprüche schad- und klaglos halten.
    3. Idwell erklärt ausdrücklich,
        • dass es alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 15 DSGVO verpflichtet hat respektive verpflichten wird und diese Verschwiegenheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung derer Tätigkeit und Ausscheiden bei Idwell aufrecht bleibt.
        • dass es ausreichende Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des § 14 DSGVO ergriffen hat, um zu gewährleisten, dass Daten nicht ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich werden.
        • dass es ein anderes Unternehmen auch ohne Zustimmung des Kunden zur Durchführung von Verarbeitungen heranziehen kann und es in diesem Fall mit dem Unterauftragnehmer einen Vertrag im Sinne des § 10 DSGVO abschließt, in welchem der Unterauftragnehmer dieselben Verpflichtungen eingeht, die Idwell aufgrund dieser Vereinbarung obliegen.
        • dass es für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorsorgt, dass der Kunde sein Recht nach den Bestimmungen des § 26 (Auskunft an den Betroffenen) und des § 27 (Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten) DSGVO innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit wahrnehmen kann.
        • dass es nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden verpflichtet ist, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, dem Kunden herauszugeben oder in dessen Auftrag für ihn weiter vor unbefugter Einsicht gesichert aufzubewahren oder auftragsgemäß zu vernichten.
    4. Sämtliche Informationen, Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte und Daten, die zwischen Idwell und dem Kunden sowie ihren bevollmächtigten oder sonstigen Personen (Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern) insbesondere zur Erhebung und Darstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation sowie des wirtschaftlichen Umfeldes und der technischen Gegebenheiten, sei es schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung gegeben oder überlassen werden, werden wechselseitig streng vertraulich behandelt und geheim gehalten. Als vertrauliche Informationen gelten auch alle Analysen, Daten, Studien und Ergebnisse sowie alle Dokumente, Verträge und sonstige Informationen, welche zwischen den Vertragsparteien offengelegt oder sonst bekannt werden. Alle im Rahmen dieses Vertrages offenbarten vertraulichen Informationen werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Geschäftszweck bzw. dessen Evaluierung verwendet.
    5. Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, strengst Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben, noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, das heißt auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern, sowohl von Idwell als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Idwell erforderlich ist.
    6. Die Vertragsparteien verpflichten sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmen eine mit vorstehenden Absätzen dieses Vertrages inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
    7. Die Gültigkeit dieser Vertraulichkeitsvereinbarung ist zeitlich unbeschränkt.
    8. Bestimmte Bekanntmachungen an Dritte wie Werbeaussendungen oder Pressemitteilungen, sowie Referenzmitteilungen, sind von dieser Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen.
    9. Ohne die Zustimmung der anderen Partei ist eine Offenlegung/Wiedergabe von vertraulichen Informationen nur zulässig, wenn dies durch zwingendes Recht vorgeschrieben ist.
  11. Referenz
    1. Der Kunde räumt Idwell das unwiderrufliche Recht ein, dass Idwell das Logo und den Firmennamen des Kunden für eigene Zwecke öffentlich, ohne vorherige Zustimmung des Kunden, nutzen kann. Dies bezieht sich auch auf die Nutzung des Logos und des Firmennamens von Muttergesellschaften, wenn diese eine zumindest 26%ige Beteiligung am Kunden halten.
  12. Eigentumsrechte/Immaterialgüterrechte
    1. Durch den Vertrag zwischen Idwell und dem Kunden erwirbt der Kunde lediglich eine befristete Nutzungsbewilligung. Idwell räumt dem Kunden Nutzungsrechte an Software und Datenbanken nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang ein.
    2. Idwell ist Inhaber sämtlicher Rechte an der Software, sowie sonstigen Diensten, einschließlich aller Modifikationen, Verbesserungen, Upgrades oder davon abgeleiteten Produkte. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass er durch die ihm durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte kein Eigentum und keine Rechte oder Rechtstitel an der Software oder den Diensten erwirbt. Alle aus dem Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz- und/oder Urheberrecht abgeleiteten Rechte an den vereinbarten Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen stehen ausschliesslich Idwell bzw. deren Lizenzgebern zu. Es sei denn, dass im Vertrag zwischen Idwell und dem Kunden ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. Die Übertragung des Quellcodes von Idwell an den Kunden ist weder für die gegenständliche Software noch für sonstige Dienste geschuldet. Sofern dem Kunden nicht ausdrücklich bestimmte Rechte gewährt werden, verbleiben sie ausschließlich bei Idwell.
    3. Den Kunden und berechtigten Nutzern ist es insbesondere nicht gestattet und ebenso wenig dürfen sie Dritten gestatten, den Quellcode der Software oder der Dienste zu vervielfältigen, zu reproduzieren, zu modifizieren, zu übertragen, davon abgeleitete Codes zu erstellen, zu dekomprimieren, ihn einem Reverse-Engineering zu unterziehen, ihn zu dekompilieren, oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode herzuleiten. Ebensowenig ist es dem Kunden und berechtigten Nutzern gestattet, die Software, oder die Dienste zu nutzen, auszuwerten oder sich anzeigen zu lassen, um aus ihnen eine Netzwerkumgebung, ein Programm, eine Infrastruktur oder jeweils Teile davon zu konstruieren, zu modifizieren oder anderweitig zu erstellen, die vergleichbare Funktionalitäten wie die gegenständlichen Software- Dienste aufweisen.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechtes hinweisen und insbesondere seine Mitarbeiter verpflichten, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
    5. Weder der Kunde, noch ein berechtigter Nutzer dürfen Urheberrechtshinweise, Warnzeichen, Logos und Firmen- oder andere Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte, die an der Software oder den Diensten angebracht oder in ihnen enthalten sind, entfernen, verfremden oder verändern.
    6. Dem Kunden stehen alle Rechte an den von ihm eingebrachten Daten zu. Der Kunde hat jedoch keine Rechte an den Daten jener Nutzer, die ihrerseits den Nutzungsbestimmungen von Idwell zugestimmt haben, auch wenn diese Nutzer gleichzeitig Vertragspartner des Kunden sein mögen. Ausgenommen davon sind jene Daten, die ein Nutzer einem Kunden auf direkten Weg über die Plattform mitteilt.
    7. Der Kunde sichert zu, von Idwell keine Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung zu verlangen, die eine Verletzung anwendbaren Rechts einschließlich anwendbarer Datenschutzgesetze darstellen würde. Der Kunde gewährt Idwell das unwiderrufliche, einfache, unentgeltliche Recht zur Nutzung der Daten des Kunden für die Bereitstellung der Software und Dienste für den Kunden. Weiteres ist Idwell berechtigt, in aggregierter anonymisierter Form statistische Analysen zur Erstellung von Branchen-Benchmarks (unter der Voraussetzung, dass diese Daten keine Identifizierung von Personen ermöglichen und dass die aggregierten Daten nur in Datensätzen mit vier (4) oder mehr Teilnehmern einbezogen wird, durchzuführen. Schließlich sichert der Kunde Idwell zu, bei Bedarf die Software und der Dienste (unter der Voraussetzung, dass diese Daten keine Identifizierung von Personen ermöglichen), zu überwachen und zu verbessern. Idwell wird dem Kunden auf Anforderung entgeltlich eine elektronische Kopie aller Daten des Kunden im Besitz von Idwell zukommen lassen, sofern Idwell für eine solche Zusatzleistung eine angemessene Vergütung erhält, über die vor Herausgabe das Einvernehmen zu finden ist.
    8. Idwell wird die Daten nur für die Erbringung seiner Dienste und nur nach den Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen und die Daten nicht zu anderen als im Rahmen dieser Vereinbarung beschriebenen Zwecke verwenden.
  13. Vertragslaufzeit, Beendigung
    1. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, beginnt die Laufzeit des Vertrages mit der Zurverfügungstellung der Leistungen nach dem Vertrag infolge der Registrierung durch den Kunden. Hiervon ausgenommen ist die unentgeltliche Testphase, deren Dauer im Einzelfall zwischen Idwell und dem Kunden vereinbart wird. Danach läuft das Vertragsverhältnis für die Dauer eines Jahres.
    2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern der Kunde nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer schriftlich kündigt.
    3. Darüber hinaus steht beiden Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem zu. Ein wichtiger Grund liegt für Idwell insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten dieser AGB oder des Vertrages verstößt. In diesem Fall behält sich Idwell ausdrücklich das Recht vor, zusätzlich sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.
    4. Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet sich Idwell, die Daten des Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Kalendertagen via Online-Übertragung an den Kunden herauszugeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach freier Wahl von Idwell durch Übersendung im Wege eines Datennetzes oder durch Einräumung eines zeitlich limitierten Zuganges für den Export der Daten. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software von Idwell zu erhalten. Nach Bestätigung der erfolgreichen Datenübernahme durch den Kunden oder Zeitablauf des zeitlich limitierten Zuganges, wird Idwell die Daten des Kunden unverzüglich löschen und gegebenenfalls angelegte Kopien vernichten.
  14. Testphase
    1. Der Kunde kann die Leistungen von Idwell in einer mit ihm individuell zu vereinbarenden Testphase ab Freischaltung des Testzugangs ausgiebig und unentgeltlich auf ihre Funktionalität und Funktionsfähigkeit in der eigenen Hard- und Softwareumgebung testen. Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang zu den SaaS-Diensten ruhend gestellt. Um die Vertragsgegenstände auch über die unentgeltliche Testphase hinaus zu nutzen, muss der Kunde einen Vertrag mit Idwell abschließen. Nach Abschluss dieses Vertrages erfolgt eine Re-Aktivierung des Zugangs für den Kunden durch Idwell. Endet die Testphase ohne Abschluss eines Serviceauftrags, erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden an den Vertragsgegenständen automatisch und die SaaS-Dienste sind technisch nicht mehr nutzbar. In diesem Fall gelangt Punkt 13.4. zur Anwendung.
    2. Während der kostenlosen Testphase gilt Punkt 9 dieser AGB nicht. Idwell haftet in dieser Phase dem Kunden gegenüber lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie arglistig verschwiegene Mängel.
  15. Schlussbestimmungen
    1. Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen ausschließlich Österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen des IPRG. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder über das Vertragsverhältnis zwischen Idwell und dem Kunden wird als ausschließlicher Gerichtsstand Wien vereinbart. Idwell behällt sich das Recht vor, den Kunden auch am Sitz des Kunden gerichtlich zu belangen.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen des Vertrages sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen.

Aktuelle Fassung vom 16. Dezember 2022

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